Yachtelektronik
Koall
AGB    
 

1. Allgemeines

Verkauf und Lieferung der Yachteletronik Koall erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen, Abweichungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bedingungen des Käufers verpflichten die Yachteletronik Koall nicht, auch wenn sie von der Yachteletronik Koall nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für die Yachteletronik Koall nicht verbindlich. Bei Nichteinhaltung, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, oder die Ausführung der Aufträge abzulehnen.

2. Angebote

Die Angebote der Yachteletronik Koall sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Yachteletronik Koall eine Bestellung des Käufers schriftlich, mündlich oder fernmündlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Neuberechnungen. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhergesehene Termin- und Preisänderungen eintreten können.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und Transport, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die Yachteletronik Koall zu einer entsprechenden Preisanpassung.

4. Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils von dem Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferungs- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Yachteletronik Koall zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Yachteletronik Koall nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die Yachteletronik Koall zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Yachteletronik Koall verlassen hat. Die Yachteletronik Koall versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Yachteletronik Koall trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Yachteletronik Koall, sowie die gesamten Transportkosten.

6. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen sind nach vorhergehender Einigung per Bar-Nachnahme, Verrechnungsscheck-Nachnahme, Bar, Vorauskasse, Euroscheck-Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Yachteletronik Koall ohne besondere vorherige Ankündigung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Yachteletronik Koall gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Yachteletronik Koall andere Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Yachteletronik Koall weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Yachteletronik Koall steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Yachteletronik Koall berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Bearbeitungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Yachteletronik Koall ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine Verbindlichkeiten aus der Lieferung gegenüber der Yachteletronik Koall erfüllt hat. Ist der Käufer Vollkaufmann, dann geht das Eigentum erst dann auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten gegenüber der Yachteletronik Koall erfüllt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete
Warenlieferungen bezahlt ist.
b) Wird die von der Yachteletronik Koall gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt auch der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für die Yachteletronik Koall.
c) Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann an Dritte veräußern, wenn diese die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen haben. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung der
d) Veräußert der Käufer die von der Yachteletronik Koall gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse, so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der Yachteletronik Koall die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die Yachteletronik Koall ab. Der Käufer ist ermächtigt, die der Yachteletronik Koall mit dieser Vorausabtretung
zedierten Forderungen für die Yachteletronik Koall, jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr, einzuziehen, so lange er seinen Verpflichtungen der Yachteletronik Koall gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Diese Ermächtigung kann jederzeit durch die Yachteletronik Koall widerrufen werden. Auf Verlangen der Yachteletronik Koall ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zugeben und der Yachteletronik Koall die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
e) Übersteigt in den Fällen der vorstehenden Buchst. a) - d) der Wert der Sicherungen die Forderungen der Yachteletronik Koall um mehr als 20%, so gibt die Yachteletronik Koall auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach ihrer Wahl frei.

8. Gewährleistung

Die Yachteletronik Koall gewährleistet, dass ihre Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Auslieferung an den Besteller. Die Yachteletronik Koall hat vor einer Wandelung des Kaufvertrages oder einer Minderung des Kaufpreises durch den Käufer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, jedoch höchstens zwei Mal. Sofern sich auf den zu reparierenden Geräten Daten befinden, obliegt es dem Kunden auch ohne besonderen Hinweis durch
die Yachteletronik Koall, vor der Übergabe zur Reparatur eine Datensicherung anzufertigen. Sollten bei der Durchführung einer Reparatur auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so haftet die Yachteletronik Koall nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9. Schadensersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Yachteletronik Koall nur, wenn ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Befindet sich der Abnehmer mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug, so kann die Yachteletronik Koall nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Die Yachteletronik Koall kann den ihr entstandenen Schaden nach ihrer Wahl konkret berechnen oder mit 10 % pauschal festsetzen.

10. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, räumt die Yachteletronik Koall dem Käufer ein nicht ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht ein. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Yachteletronik Koall und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils v. 17.07.1973) werden ausgeschlossen.

12. Datenschutz

Die Yachteletronik Koall ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

13. Gerichtsstand

Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentliches Sondervermögens, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Berlin , August 2003